1. Anbieterin und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vereinbarungen über persönliche Begleitung und Assistenz durch Jeanine Schlögl, INSIEME – gehen wir gemeinsam, Graz, Österreich. Die vollständigen Kontaktdaten und die zustellfähige Anschrift finden Sie im Impressum.
2. Leistungsbeschreibung und Grenzen
INSIEME bietet persönliche Begleitung von Menschen mit Demenz, punktuelle Begleitung mit TANDEM, Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen und Arbeit mit Angehörigen im jeweils vereinbarten Rahmen. Grundlage sind eine kontinuierliche persönliche Beziehung und fachlich passende Zugänge, die sich am Menschen und seiner aktuellen Situation orientieren.
Im Rahmen von INSIEME biete ich keine pflegerischen Leistungen wie Körperpflege, Medikamentengabe oder Verbandsversorgung an. Meine Begleitung ergänzt medizinische, pflegerische und therapeutische Unterstützung, ersetzt sie aber nicht.
INSIEME übernimmt keine Diagnostik, medizinische Behandlung, Psychotherapie, klinisch-psychologische Behandlung oder Sozialarbeit. Auch klinische Aufgaben sowie Akut-, Krisen- oder Notfallversorgung werden nicht übernommen. Ein bestimmter persönlicher oder medizinischer Erfolg wird nicht geschuldet.
3. Individuelle Leistungsvereinbarung und Vertretung
Vor Beginn wird geklärt, wer Vertragspartner:in, begleitete Person und zahlungspflichtige Person oder Stelle ist. Die konkrete Leistung, Terminanzahl, Dauer, Ort, Preis, Fahrtkosten und Zahlungsweise werden individuell vereinbart.
Eine Angehörigeneigenschaft allein begründet keine rechtliche Vertretungsbefugnis. Handelt jemand für die begleitete Person, wird die für die konkrete Angelegenheit erforderliche Entscheidungs- oder Vertretungsbefugnis geklärt. Bei einer Erwachsenenvertretung oder Vorsorgevollmacht ist bei Bedarf zu prüfen, ob die Vereinbarung vom jeweiligen Wirkungsbereich umfasst ist. Die Wünsche, Bedürfnisse und der erkennbare Wille des Menschen mit Demenz bleiben im Mittelpunkt.
4. Anfrage und Zustandekommen der Vereinbarung
Das erste Telefongespräch ist kostenlos und unverbindlich. Eine Nachricht über das Kontaktformular, per E-Mail oder WhatsApp ist zunächst nur eine Anfrage und noch keine verbindliche Buchung.
Ein kostenpflichtiger Termin kommt erst zustande, wenn Termin, Ort, Leistung, Dauer, Preis sowie die voraussichtlichen Fahrtkosten besprochen wurden und die Buchung ausdrücklich bestätigt wurde. Die schriftliche Terminbestätigung erfolgt bevorzugt per E-Mail, auf Kundenwunsch per WhatsApp. Die Website ermöglicht keine unmittelbar zahlungspflichtige Online-Buchung.
5. Begleitung in Einrichtungen und Austausch mit Fachstellen
Eine Begleitung kann auch in einem Krankenhaus, in einer Reha, in einem Pflegeheim, im betreuten Wohnen oder in einem anderen geeigneten Lebensumfeld beginnen oder weitergeführt werden.
Den organisatorischen Rahmen stimme ich mit der Person ab, die den Auftrag erteilt. Das kann der Mensch selbst oder eine dazu befugte Person aus seinem persönlichen Umfeld sein. Findet die Begleitung in einer Einrichtung statt, werden die dort notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Ein Austausch mit beteiligten Fachstellen erfolgt nur mit der erforderlichen Einwilligung oder rechtlichen Berechtigung.
Eine vereinbarte persönliche Begleitung ist ein kostenpflichtiger Termin. INSIEME greift nicht in Behandlung, Pflege, Therapie oder Entlassungsentscheidungen ein.
6. Preise und Fahrtkosten
Der reguläre Preis beträgt 49 € pro Stunde. Dieser Preis gilt für TANDEM, ANKER, Persönliche Assistenz und Angehörigenbegleitung.
Es gibt keine Mindestbuchungsdauer. Die tatsächlich vereinbarte Begleitungs- beziehungsweise Assistenzzeit wird im 15-Minuten-Takt abgerechnet. 15 Minuten entsprechen 12,25 €.
Bei Arzt- und Untersuchungsterminen sowie vergleichbaren Begleitungen zählt notwendige Wartezeit zur vereinbarten Begleitzeit.
Wird Persönliche Assistenz tatsächlich im Rahmen eines bewilligten Persönlichen Budgets des Landes Steiermark abgerechnet und ist die konkrete Assistenzleistung vom individuellen Bescheid umfasst, gilt dafür der jeweils aktuelle Stundenpauschalsatz des Landes Steiermark. Dieser beträgt aktuell 36,12 € pro Stunde, Stand 2026.
Die genannten Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Für meine Anfahrt zum Kunden beziehungsweise zum vereinbarten Treffpunkt verrechne ich 0,50 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer. Meine Rückfahrt nach Hause verrechne ich nicht.
7. Zahlung und Rechnung
Vereinbarte Termine werden vorab per Überweisung oder bar beim Termin bezahlt. Es gibt keine Ratenzahlung, kein PayPal, keine Kartenzahlung und kein Online-Payment.
Für die Zahlung wird grundsätzlich eine Rechnung beziehungsweise ein Beleg ausgestellt, standardmäßig per E-Mail und auf Wunsch in Papierform.
8. Absage oder Verschiebung
Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn oder bei Nichterscheinen kann der vereinbarte Terminpreis verrechnet werden, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt. Die Kundin oder der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei einer plötzlich auftretenden Erkrankung, einer notwendigen Krankenhausaufnahme oder einem vergleichbaren unvorhersehbaren Notfall kann der Termin auch kurzfristig kostenfrei verschoben werden. Bitte informieren Sie mich in diesem Fall so früh wie möglich.
Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
9. Verhinderung von Jeanine Schlögl
Kann Jeanine Schlögl einen Termin nicht wahrnehmen, meldet sie sich bei der Kundin oder dem Kunden und bietet einen Ersatztermin an. Die Begleitung übernimmt weiterhin Jeanine Schlögl persönlich; eine fremde Ersatzbegleitperson wird nicht eingesetzt.
Die Kundin oder der Kunde muss den Ersatztermin nicht annehmen und kann bei einem bereits bezahlten Termin zwischen einem Ersatztermin mit Jeanine Schlögl und der vollständigen Rückzahlung des ausgefallenen Termins wählen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10. Notwendige Mitwirkung und Informationen
Die für den vereinbarten Termin notwendigen organisatorischen Informationen und Zugänge werden rechtzeitig abgestimmt. Änderungen, die für die sichere und passende Durchführung wesentlich sind, sollen vor dem Termin mitgeteilt werden. Akute Gefahren, medizinische Notfälle oder ein Pflege- oder Beaufsichtigungsbedarf, den INSIEME nicht abdecken kann, sind kein geeigneter Gegenstand des Termins.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung verarbeitet. Bitte senden Sie über WhatsApp, E-Mail oder das Kontaktformular keine Diagnosen, Befunde, Medikamentenlisten oder anderen detaillierten Gesundheitsdaten.
12. Rücktritt und vorzeitiger Leistungsbeginn
Soweit das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) auf die konkrete Vereinbarung anwendbar ist, gelten die gesetzlichen Informationspflichten und Rücktrittsrechte. Die erforderlichen Rücktrittsinformationen werden im Rahmen der schriftlichen Terminbestätigung bereitgestellt.
Soll eine Dienstleistung vor Ablauf einer anwendbaren gesetzlichen 14-tägigen Rücktrittsfrist beginnen, ist dafür das ausdrückliche Verlangen der Kundin oder des Kunden erforderlich. Bei einer entgeltlichen Dienstleistung entfällt das Rücktrittsrecht nicht bereits mit dem Beginn, sondern nur bei vollständiger Vertragserfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen, einschließlich der zuvor erteilten ausdrücklichen Zustimmung und Kenntnisnahme des Verlusts des Rücktrittsrechts. Gesetzliche Rechte bei einem Rücktritt während der laufenden Leistung bleiben unberührt.
13. Gesetzliche Verbraucherrechte und anwendbares Recht
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen.
Es gilt österreichisches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzbestimmungen. Gesetzliche Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt.
Stand: 13. September 2026